Einleitung
Von der Art des Baurechts hängt der Umfang der Duldungspflicht des Grundeigentümers ab bzw. wie weit er in seinen Eigentümerbefugnissen eingeschränkt wird und in welchem Umfang er die Nutzung seines Grundstücks durch den Baurechtsberechtigten zu dulden hat.
Ebenso wichtig sind die Bedürfnisse des Baurechtsnehmers wie Zweckbestimmung des Bauwerkes, finanzieller Aufwand, Verkehrsfähigkeit und Refinanzierung etc.
Für die Beurteilung sind massgebend: