Mit dem Baurechtsvertrag werden für eine im Voraus bestimmte Dauer die Besitzes- und Nutzungsverhältnisse aufgeteilt, in:
- Land und Baute.
Der Baurechtsgeber (Landeigentümer) räumt dem Baurechtsnehmer das Recht ein, auf oder unter dem Boden ein Bauwerk zu errichten und fortbestehen zu lassen.