Der Umgang mit Baurechten ist geprägt von
- der schwierigen Einordnung der dinglichen, real-obligatorischen und obligatorischen Rechtspositionen im immobiliarsachenrechtlichen Eigentumskonzept
- der limitierten Fungibilisierung im Verhältnis zum uneingeschränkten Immobilieneigentum und den Auswirkungen von Angebot und Nachfrage von Alleigentums-Bauland auf die Nachfrage nach „Baurechten“
- der schwierigen Vorhersehbarkeit der obligatorischen Leistungs- und Gegenleistungskomponenten in einem Dauerschuldverhältnis auf Lange Zeit.