Die Grundbuchanmeldungen (Dienstbarkeitseintragung + Eröffnung eines eigenen Hauptbuchblatts) sind die Verfügungsgeschäfte, die den Vollzug des vorauslaufenden Verpflichtungsgeschäfts (Baurechtsvertrag) bewirken sollen.
Weiterführende Informationen
- Grundsätzliches
- Verpflichtungsgeschäft
- Verfügungsgeschäft (Allgemein)