In der folgenden Präsentation erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Baurechte und Baurechtsverträge:
Nachfolgend verwendeter Kurzbegriff
Anstelle der komplizierten Sachumschreibung „Selbständiges + dauerndes Baurecht“ benutzen die Autoren nachfolgend gelegentlich die umgangssprachliche Kurzform:
„Baurecht“