Insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen ist aus unserer Sicht eine Gegenparteien-Kontrolle („Screen Business Partner“) unerlässlich.
Ein solches Vertragsverhältnis erfordert für nicht geregelte oder sich im Nachhinein als unvorteilhaft bestimmte Konditionen einen Vertragspartner, der fair und langfristig an einem guten Einvernehmen interessiert ist.
Hiezu sollten abgeklärt bzw. in Erfahrung gebracht werden:
- Charakter der Gegenpartei
- Vorauseilender Ruf der Gegenpartei u/o ihres Beraters
- Folgen eines Parteiausfalls
- Potentielle Compliance-Risiken
- usw,